Betreuer, Mentoren und Doktorand schließen eine Betreuungsvereinbarung, die der Strukturierung und Planbarkeit des Promotionsvorhabens dient. Die Erstellung eines Projektplans und die Wahl der fachlichen und überfachlichen Qualifizierungselemente sind wichtige Elemente und werden in der Betreuungsvereinbarung festgehalten.
Die Betreuer müssen Hochschullehrer (Art. 19 Abs. 1 BayHIG) sein. Der Erstbetreuer muss Mitglied der TUM sein (§14 Abs. iv der Ordnung des Graduate Center of Medicine and Health vom 01.10.2023). Die Liste der Professoren können Sie auf der TUM Homepage finden.
Betreuer und Mentoren müssen jeweils unterschiedliche Personen sein und aus unterschiedlichen Kliniken/Instituten kommen. Wie das in einzelnen Programmen geregelt ist, wird bei jedem Programm beschrieben (§14 der Ordnung des Graduate Center of Medicine and Health vom 01.10.2023).
Die Mentoren übernehmen eine weitere fachliche und überfachliche Betreuung. Für die Translationale und Experimentelle Medizin müssen die Mentoren auch Hochschullehrer sein, bei medizinischen Promotionen müssen die Mentoren promoviert sein. Weitere Informationen über Betreuungsvoraussetzungen finden Sie bei den jeweiligen Programmen weiter erklärt:
International PhD Program in Medical Life Science and Technology
Programm Translationale Medizin
Programm Experimental Medicine and Health Sciences
Programm Medizinische Promotionen
Die Betreuer und Mentoren beraten den Doktoranden bei der eigenständigen Erarbeitung fachlich, indem sie insbesondere:
- den Doktoranden in das Fachgebiet und das relevante wissenschaftliche Umfeld einführen,
- Hinweise zur Beschaffung der Fachliteratur und des Forschungsmaterials geben,
- Empfehlungen zur Formulierung und Begrenzung von Thema und Problemstellung geben,
- Hypothesen und Methoden diskutieren und beurteilen,
- Resultate und deren Beurteilung besprechen,
- die Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen entsprechend den finanziellen Möglichkeiten fördern,
- sich mindestens halbjährlich mit dem Doktoranden zu einer ausführlichen Besprechung treffen,
- Disposition und Darstellung (Aufbau, Sprache) der Dissertation beratend begleiten.
Die Betreuer und Mentoren beraten den Doktoranden im Sinne der überfachlichen Qualifizierung und zur Persönlichkeitsentwicklung und unterstützen in Hinblick auf einen zügigen Fortgang der Promotion.
- Im Gegenzug verpflichtet sich der Doktorand, durch konzentrierte Arbeit im Promotionsvorhaben und kontinuierliches Kontakthalten zu dem Betreuer, die genannten Betreuungsleistungen zu ermöglichen und zu nutzen.
- Der Doktorand soll sich während der Dienst- bzw. Promotionszeit auch in der akademischen Selbstverwaltung engagieren können.
- Der Doktorand kann im Rahmen seiner Mitgliedschaft in der TUM-GS vielfache Qualifizierungsleistungen in Anspruch nehmen. Er verpflichtet sich im Gegenzug, am Qualifizierungsprogramm, insbesondere den verpflichtenden Elementen, vollumfänglich teilzunehmen. Im Rahmen der von der TUM-GS veröffentlichten aktuellen Regelungen hat er so Anspruch auf die Fördermittel der TUM-GS.
- Um zur Promotion zugelassen zu werden und das Zertifikat der TUM-GS zu erhalten, sind die Erbringung und der Nachweis aller Leistungen nötig. Zuvor erbrachte aber nicht anderswo (z.B. Master) angerechnete Leistungen können in der TUM-GS angerechnet werden.
- Berichtspflicht: Der Doktorand hat auf Anfrage jederzeit Auskünfte zum Stand und Fortschritt der Dissertation zu geben, wenn er vom Graduiertenzentrum danach gefragt wird.
Mit Einrichtung des Promotionsportals DocGS wurden für die meisten Hochschullehrer der TUM bereits zentral Accounts vorkonfiguriert. Ihr Benutzername ist in diesem Fall entweder der erste Buchstabe Ihres Vornamens und Ihr Nachname (z.B. mmustermann) oder Ihre Email-Adresse. Dasselbe Konto kann für die Verwaltung der Doktorandenanmledungen in allen Programmen des GCMH benutzt werden.
Wenn Sie sich zum ersten Mal anmelden, können Sie ein Passwort auf der Seite anfordern. Wenn das nicht funktioniert, legen Sie bitte kein neues Benutzerkonto an (Sie werden sonst automatisch als Doktorand angelegt), sondern wenden Sie sich an uns, damit wir für Sie herausfinden, ob Sie bereits angelegt sind bzw. Ihnen ein Konto einrichten können.