Graduate Center of Medicine and Health
TUM School of Medicine and Health
Technical University of Munich
Gute wissenschaftliche Praxis

Alle Mitglieder der TUM-GS sind verpflichtet, sich an die Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis (GWP) zu halten. Dies ist in der Betreuungsvereinbarung verankert und die Grundvoraussetzung für solide Forschung und Wissenschaft.
Die Technische Universität München hat im Dezember 2021 neue Regelungen dazu veröffentlicht, und zwar die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten. Diese Richtlinien setzen den Kodex "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" um und unterstreichen damit die essenzielle Bedeutung der Qualitätsgrundsätze deutscher Wissenschaft sowie Wissenschaft an der TUM.
Das GCMH bietet GWP Kurse an, die jeder Promovend absolvieren muss, der nach dem Jahr 2017 mit der Promotion begonnen hat. Der Kurs sollte in den ersten sechs Monaten nach dem Projektanfang erfolgen. Die Kurse sind über das DocGS Konto buchbar. Die GWP Kurse sind grundsätzlich zu absolvieren, auch wenn im Rahmen der Auftaktveranstaltung bereits eine erste Einführung in das Thema erfolgt.
Auch die TUM-GS unterstützt die Promovierenden bei diesem Thema.
FAQ zur guten wissenschaftlichen Praxis finden Sie hier.

Verdacht auf Fehlverhalten

Die TUM-GS empfiehlt, bei konkreten Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis und bei Verdacht auf Fehlverhalten zunächst Kontakt mit dem Betreuer, den Kollegen am Lehrstuhl, dem Graduiertenzentrum, dem Forschungsreferenten oder dem Dekan aufzunehmen.
Die Ombudspersonen der TUM (bei Compliance angesiedelt) sind die Ansprechpartner bei Fragen und Beschwerden wissenschaftlicher Mitarbeiter der TUM zu wissenschaftlichem Fehlverhalten von Kollegen und Vorgesetzten. Sie sind jederzeit ansprechbar, jedoch auch diejenige "letzte Instanz", die in schwerwiegenden Fällen offizielle Untersuchungsverfahren startet.