Bitte setzen Sie sich unbedingt vor Ihrer Reise mit uns in Verbindung, um Ihre Förderungsoptionen abzuklären.
Eine rechtzeitige Ankündigung ist notwendig, damit wir Ihre Internationalisierungsförderung koordinieren können.
Bitte beachten Sie: Es gibt keine Garantie für eine Kostenübernahme, die Entscheidung trifft die TUM Graduate School nach Ihrer Rückkehr.
Wir empfehlen daher dringend, frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen.
Wissenschaft und Forschung sind heute stärker denn je international geprägt. Die TUM Graduate School (TUM-GS) und das GCMH fördern daher gezielt die internationale und interkulturelle Zusammenarbeit in der Forschung sowie den Aufbau persönlicher und institutioneller Netzwerke.
Ein Auslandsaufenthalt im Rahmen der Promotion ist ein zentraler Bestandteil der wissenschaftlichen Qualifizierung. Neben dem direkten Nutzen für das Promotionsprojekt profitieren Promovierende auch persönlich und beruflich erheblich von internationalen Erfahrungen.
Die TUM erkennt diesen Mehrwert an und unterstützt entsprechende Vorhaben. Voraussetzung ist jedoch eine sorgfältige Abstimmung zwischen Promovierenden und Betreuungsperson im Vorfeld, um sicherzustellen, dass inhaltlicher Gewinn, persönliche Weiterentwicklung und finanzielle Aspekte in einem sinnvollen Verhältnis stehen.
Die verbindlichen und aktuellen Regelungen finden Sie im Wiki der TUM-GS.
Die TUM-GS unterstützt internationale Forschungsaktivitäten mit bis zu 1.600 Euro pro Person. Dieses Budget kann auf mehrere Aufenthalte aufgeteilt werden. Förderfähig sind:
- Forschungsaufenthalte im Ausland
→ Ab einer Dauer von mindestens 4 Wochen kann zusätzlich ein Zuschuss von 1.400 Euro beantragt werden.
- Aktive Teilnahme an internationalen Konferenzen, Tagungen oder Symposien
→ Voraussetzung ist ein aktiver Beitrag, z. B. durch ein Poster oder eine Präsentation eigener Forschungsergebnisse.
- Teilnahme an internationalen Summer/Winter Schools oder Fachworkshops
- Einladung internationaler Gastwissenschaftler zur gemeinsamen Arbeit am Dissertationsprojekt
- Reisekosten für Prüfer internationaler Universitäten zur Teilnahme am Rigorosum
Promovierende des GCMH, die:
- einen Arbeitsvertrag als wissenschaftlicher Mitarbeiter mit der TUM, dem Universitätsklinikum oder dem Deutschen Herzzentrum München haben, oder
- ein klassisches Promotionsstipendium erhalten (z. B. DAAD, CSC, Begabtenförderungswerke), oder
- selbstfinanziert sind (z. B. Medizinstudierende).
Promovierende, die nicht in diese Kategorien fallen, können stattdessen einen Antrag auf den Internationalization Grant stellen.
Wichtig: Der Antrag auf Internationalisierungsförderung ersetzt nicht den Dienstreiseantrag für interne Mitarbeitende!
Um einen Antrag auf Internationalisierungsförderung stellen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Erfolgreiche Teilnahme am Auftaktseminar
- Positiv abgeschlossenes erstes Feedbackgespräch
- Die Internationalisierungsmaßnahme muss im Ausland stattfinden.
→ Internationale Kongresse in Deutschland sind bspw. nicht finanzierungsberechtigt.
Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt planen, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig vor Reiseantritt, damit wir den Antrag in Ihrem DocGS-Account freischalten können.
→ Promovierende des Medical Life Science and Technology (MLST) Programms nutzen bitte das Antragsformular auf unserer Webseite.
Alle erforderlichen Unterlagen müssen spätestens 5 Monate nach Rückkehr bei uns eingereicht werden!
Damit Ihre Ausgaben im Rahmen der Internationalisierungsförderung korrekt abgerechnet werden können, beachten Sie bitte folgende Punkte:
Nachweise und Belege
- Für alle Ausgaben ist ein Zahlungsnachweis erforderlich (z. B. Quittung, Rechnung, Kontoauszug).
- Papierbelege (z. B. Fahrkarten) müssen im Original eingereicht werden.
- Belege, die kleiner als DIN A4 sind, müssen einzeln auf ein leeres DIN A4-Blatt getackert werden.
- Belege in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch müssen mit einer eigenen Übersetzung versehen werden.
- Rechnungen oder Kontoauszüge müssen eindeutig zuordenbar sein (z. B. durch Nennung Ihres Namens).
Besondere Reisesituationen
- Bei Kombination mit einer Privatreise müssen Vergleichsangebote (z. B. Flugpreise am eigentlichen Rückkehrdatums) vorgelegt werden.
- Bei Ausgaben in Fremdwährungen ist ein Nachweis des Wechselkurses zum Zeitpunkt der Zahlung erforderlich (z. B. Kontoauszug, Online-Währungsrechner mit Datum).
- Die Nutzung von Taxi, Uber o. Ä. muss begründet werden (z. B. keine ÖPNV-Verbindung).
- Die Nutzung eines privaten PKWs oder Mietwagens muss vor Reiseantritt genehmigt werden.
- Wenn Sie Ihre Unterkunft mit anderen Personen teilen, kann der Betrag nur anteilig erstattet werden.
Weitere Hinweise
- Wenn Kosten ganz oder teilweise von Dritten übernommen werden (z. B. durch den Lehrstuhl, einen anderen Promovenden oder ein Elternteil), informieren Sie uns bitte vor der Reise, da ggf. zusätzliche Nachweise erforderlich sind.
- Wenn Sie eine Abschlagszahlung beantragen möchten, kontaktieren Sie uns bitte mindestens 2 Monate vor Reisebeginn.
Erstattungsfähige Kosten
- Reisekosten (z. B. Flug, Bahn, öffentliche Verkehrsmittel)
- Unterkunfts- und Mietkosten
- Visagebühren
- Teilnahmegebühren für Konferenzen, Tagungen oder Meetings
Nicht erstattungsfähige Kosten
- Jegliche Art von Versicherungen (z. B. Reise-, Kranken- oder Gepäckversicherung)
- Verpflegungskosten (Ausnahme: wenn in den Konferenzgebühren enthalten)
- Anschaffung von Ausrüstung oder Geräten
- Sonstige private Lebenshaltungskosten
Folgende Unterlagen müssen uns nach Ihrer Rückkehr vorliegen:
Für intern Angestellte der TUM, des Universitätsklinikums oder DHM
- Von der Reisekostenstelle bearbeiteter Antrag auf Erstattung der Reisekosten inkl. genehmigtem Dienst-/Fortbildungsantrag
- Antrag auf Internationalisierungsförderung
→ über DocGS außer Promovenden des MLST - Alle relevanten Zahlungsnachweise und Originalrechnungen
- Bestätigung der aktiven Teilnahme bzw. des Forschungsaufenthaltes
- Ggf. Begründungsschreiben (siehe hierzu "Wichtige Hinweise")
Für Stipendiaten
- Antrag auf Erstattung der Reisekosten (von unserer Webseite)
- Antrag auf Internationalisierungsförderung
→ über DocGS außer Promovenden des MLST - Alle relevanten Zahlungsnachweise und Originalrechnungen
- Bestätigung der aktiven Teilnahme bzw. des Forschungsaufenthaltes
- Schriftliche Bestätigung des Stipendiengebers, dass das Stipendium keine eigenen Reisemittel beinhaltet
- Ggf. Begründungsschreiben (siehe hierzu "Wichtige Hinweise")
Für Selbstfinanzierte (Medizinstudenten)
- Antrag auf Erstattung der Reisekosten (von unserer Webseite)
- Antrag auf Internationalisierungsförderung
→ über DocGS außer Promovenden des MLST - Alle relevanten Zahlungsnachweise und Originalrechnungen
- Bestätigung der aktiven Teilnahme bzw. des Forschungsaufenthaltes
- Ggf. Begründungsschreiben (siehe hierzu "Wichtige Hinweise")
Promovierende, die nebenberuflich promovieren oder extern (z. B. in Unternehmen oder Forschungseinrichtungen) angestellt sind, können nicht über die reguläre TUM-GS Internationalisierungsförderung unterstützt werden. Stattdessen können sie sich mindestens 2 Monate vor Reisebeginn für den TUM-GS Internationalization Grant (max. 1.600 €) bewerben. Die Auswahl erfolgt kompetitiv und berücksichtigt:
- den bisherigen Promotionsverlauf,
- die geplante Maßnahme,
- sowie die Finanzierung der Promotion.
Bitte kontaktieren Sie uns bezüglich des weiteren Prozesses frühzeitig.
Förderfähige Maßnahmen
- Forschungsaufenthalte an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen im Ausland
- Präsentation eigener Forschungsergebnisse auf internationalen Konferenzen
- Teilnahme an Summer/Winter Schools oder Workshops (in begründeten Einzelfällen)
Wichtige Voraussetzungen
- Die externe Anstellung darf inhaltlich und organisatorisch nicht mit der Promotion verknüpft sein.
- Der Arbeitgeber darf keine finanzielle Unterstützung für die Maßnahme leisten.
- Eine Doppelförderung (z. B. anteilig durch Arbeitgeber und TUM-GS) ist ausgeschlossen.
Promovierende mit Industriepromotion oder Promotionsstipendium durch den externen Arbeitgeber sowie Promovierende, deren Forschungstätigkeit Teil ihrer bezahlten Arbeit ist, sind nicht antragsberechtigt.
Häufige Fragen
- Kann ich den Grant nachträglich beantragen?
Nein, eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
- Können bereits gebuchte Leistungen vorab erstattet werden?
Nein, auch das ist nicht möglich.
- Kann ich den Grant mehrfach beantragen?
Ja, solange das Gesamtbudget von 1.600 € nicht ausgeschöpft ist. Jeder Antrag muss separat gestellt werden.
- Welche Kosten sind erstattungsfähig?
Belegbare Ausgaben für:- An- und Abreise (z. B. Flug, Bahn)
- Unterkunft
- ÖPNV
- Konferenzgebühren
- Visagebühren